1. Vorbemerkung
Dieses Schutz- und Hygienekonzept wurde auf der Grundlage des von den Staatsministerien des Inneren, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts Sport, der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und des Hygienekonzepts zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Hallen- und Freibädern sowie Wellness-einrichtungen in Thermen und Hotels der Bayerischen Staatsregierung ausgearbeitet.
Personen mit Kontakt zu C0V1D-19-Fä11en in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere ist die Nutzung des fit4life und der Eintritt zum Schutz der anderen Besucher untersagt. Sollten Besucher während des Aufenthalts in fit4life Symptome entwickeln, haben diese die Anlage umgehend zu verlassen.

2. Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen
Die allgemeinen Hygieneregelungen sind einzuhalten – u. a. Abstand halten, Hände regelmäßig gründlich waschen, in die Armbeuge nießen, keine Hände schütteln usw.. Die Eigenverantwortung der Gäste hinsichtlich des Einhaltens der Regelungen ist zwingend erforderlich. In der gesamten Anlage werden die Gäste durch Hinweisschilder auf die Regelungen hingewiesen.

3. Eingangsbereich
Die Abstandspflicht von mind. 1,50 m gilt in allen Bereichen der Anlage.
Die Maskenpflicht besteht beim Betreten des fit4life und auf allen Verkehrswegen.
Alle Besucher müssen sich beim Betreten die Hände desinfizieren.
Der Zugang erfolgt nur über den personenbesetzten Check/in. Die Besucher sind begrenzt auf 165 Personen im gesamten Gebäude. Die Personenzählungen werden über den Check/in erfasst. Nach Erreichen der zulässigen Besucherhöchstzahlen wird Besuchern kein Einlass gewährt. Es werden max. 10 Besucher pro qm zugrunde gelegt.
Um die Kontaktpersonen-Ermittlung im Falle eines infizierten COVID-19-Falles unter Gästen und Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) des Besuchers und Zeitraum des Aufenthalts zu führen. Mitglieder checken mit ihrer Membercard ein und hinterlassen ihre aktuellen Kontaktdaten. Jeder Gast muss das Formular „Datenerfassung Besucher” ausfüllen. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.

4. Maskenpflicht
Für alle Mitarbeiter/innen und Besucher gilt die Tragepflicht für alle Innenbereiche (Eingang, Flure, Umkleiden, Toiletten und der Trainingsflächen). Am Trainingsgerät, im Kursfeld, in den Duschen, im Saunabereich ist die Mund-Nasen-Bedeckung nicht verpflichtend, jedoch der Mindestabstand von 1,5 m zwingend einzuhalten.

5. Hygieneregeln
An relevanten Stellen sind Desinfektionsspender für Hand- und Flächenmitteldesinfektion installiert. An allen Handwaschbecken sind die Hinweise zum richtigen Händewaschen angebracht. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet. Es wurden Reinigungs- und Desinfektionspläne mit höheren Reinigungsfrequenzen erstellt und werden entsprechend umgesetzt. Dazu gehört die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Handgriffe und Türklinken in allen Bereichen des Besucherverkehrs.

6. Umkleiden, Duschen und Toiletten
Die Umkleiden dürfen nur mit Mund-Nasenbedeckung betreten werden. In den Duschen und im Saunabereich kann auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
Die Umkleideräume dürfen maximal von 16 Personen gleichzeitig genutzt werden. Die Toilettenräume maximal von 2 Personen gleichzeitig. Die Duschen werden auf 4 Personen reduziert, um die Abstandsregelung zu gewährleisten.

7. Trainingsfläche
Auf der Trainingsfläche ist das Unterlegen eines großen Duschtuches, das sowohl Sitz- als auch Rückenpolster bedeckt, unumgänglich. Die Trainingsgeräte müssen direkt nach der Benutzung desinfiziert werden. Auf dem Trainingsgerät darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Partnerübungen und Supersätze sind nicht gestattet.
Der Mindestabstand ist immer einzuhalten. Über Geräteanordnungen und Bewegungsflächen ist eine Raumskizze erstellt worden, aus der sich die Abstände erkennen lassen.
Es dürfen max. 40 Personen auf der Trainingsfläche und auf der Outdoor-Sportfläche 20 Personen gleichzeitig trainieren.

8. Kursräume
Für die Kurse ist das das Mitbringen einer eigenen Trainingsmatte und eines großen Duschhandtuches unumgänglich! Ein Verleih findet nicht statt. Für jeden Kursbesuch ist eine Anmeldung erforderlich. Nutze hierfür gerne unsere fit4life App, welche du in jedem App Store findest. Nach Benutzung sind die Kleingeräte zu desinfizieren. Die Mund- und Nasenbedeckung kann nur auf dem eigenen eingezeichneten Kursfeld abgenommen werden und muss bei Verlassen dieses Feldes getragen werden.
Der Mindestabstand ist immer einzuhalten. Die Teilnehmer werden von den Kursleitern im Erdgeschoß abgeholt. Über die Bewegungsflächen ist eine Raumskizze erstellt worden, die Felder sind auf dem Boden markiert.
Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs wird begrenzt. Im Kursraum I dürfen für ruhige Kurse wie Yoga 13 Personen und für Highintensiv-Kurse wie Jumping max. 10 Personen + Übungsleiter sein. Im Kursraum II für ruhige Kurse 21 Personen und Highintensiv-Kurse 16 Personen + ÜL. Indoor-Cycling findet für max. 10 Personen + ÜL statt.
Zwischen den Kursen ist immer eine Pause von 15 Minuten einzuhalten für Desinfektion der Kleingeräte und Lüften. Damit die Frischluftzufuhr in den Kursen gewährleistet wird, muss sowohl in den Pausenzeiten, als auch mind. 1 x während der Dauer des Kurses, gelüftet werden.

9. Saunabetrieb
Der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m muss immer eingehalten werden, auch in den Saunakabinen zwischen den einzelnen Sitzplätzen.
Saunakabinen werden nur mit einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius in Betrieb genommen. Das Dampfbad und das Tauchbecken bleiben geschlossen. Zeitlich festgelegte Aufgüsse entfallen. Das Aufgießen wird nur vom Personal ausgeführt, allerdings ist das Wedeln – also das Verteilen des Dampfes – nicht gestattet. Die Saunakabinen werden regelmäßig vom Personal gelüftet.
Es dürfen sich maximal 30 Personen gleichzeitig im gesamten Bereich der Saunaanlage aufhalten. Davon im Ruheraum 6 Personen, in der Finnischen Sauna (85 Grad Celsius) 5 Personen, im Rötharium (60 Grad Celsius) 4 Personen. In der Außensauna (90 Grad Celsium) zusätzlich 8 Personen.
Das Tragen von Badeschuhen ist im Barfußbereich unumgänglich. Der Saunabereich darf nur betreten werden, wenn zuvor mit Seife geduscht wurde. Saunalaken sind als Unterlage in den Saunen und ein trockenes Laken für die Ruheliegen notwendig.

10. Medical-Wellness und Solarium
Die Liegeflächen vom Vacustyler, der Magnetfeld-Liege und des Massarium müssen komplett mit einem personengroßen Badetuch abgedeckt werden.
Die Sonnenbank wird vom Personal gründlich mehrmals täglich gereinigt, jedoch ist jeder Nutzer verpflichtet, vor und nach dem Gebrauch die Liege zu desinfizieren.
In der Solariumkabine und im Massarium darf sich nur 1 Person aufhalten. Im Medical-Wellness-Raum max. 2 Personen gleichzeitig.

11. Lüftungskonzept
Das fit4life ist mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestattet, die während der Pandemie eine Zuführung von 100 Prozent (Außen-) Frischluft während des Betriebes gewährleistet. Die Fenster und Außentüren werden regelmäßig vom Personal geöffnet.
Zusätzlich werden Luftreinigungsgeräte mit spezieller Filterung der Covid19-Viren installiert im Eingangs/Bistrobereich, auf der Trainingsfläche, in den Kursräumen und im Saunabereich.

12. Getränkeanlage und Bistro
Grundlage ist das Hygienekonzept Gastronomie vom Bay. Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 18.09.2020. Zusätzlich zu den allgemeinen Richtlinien zur Corona-Pandemie vom fit4life gelten noch wie folgt:
Vor Benutzung der Getränkeanlage im Eingangsbereich müssen sich die Nutzer die Hände desinfizieren. Es ist nur eine Getränkeflasche mit großer Öffnung zulässig,
Sitzgelegenheiten sind ausreichend vorhanden. Am Tisch darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Das gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum gilt.
Eine Bewirtung wird am Tisch durchgeführt. Speisen und Getränke sind am Platz zu verzehren. Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen wie Speisekarte wird auf das Notwendigste beschränkt und es erfolgt nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung. Bei Spülvorgängen wird die vorgegebene Temperatur erreicht.

13. Öffnungszeiten
Das fit4life ist Montags bis Donnerstags geöffnet von 8:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Freitags 8:30 Uhr bis 22:30 Uhr, Samstags 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Sonntags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Sauna beginnt Montags bis Freitags um 10:00 Uhr.

14. Kontrollen
Das fit4life-Personal ist befugt, das Hausrecht auszuüben und Kontrollen auf Einhaltung des Infektions- und Hygienekonzepts durchzuführen. Zuwiderhandlungen können den Verweis aus der Anlage zur Folge haben.

15. Inkrafttreten
Die Bestimmungen des Infektionsschutz- und Hygienekonzept des fit4life Fitness- und Wellnessparks in Haßfurt für die Zeit der Corona-Pandemie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Infektionsschutz- und Hygienekonzept vom 18.09.2020 außer Kraft.

Haßfurt, 01.10.2020

Ingrid Ehrhardt
Geschäftsführerin und betrieblicher Corona-Ansprechpartner für Mitarbeiter und Kunden